Glossar Geschichte / Thema
Enteignung von Gütern und Herrschaftsrechten der Kirche durch die weltliche Obrigkeit.
Enteignung von Gütern und Herrschaftsrechten der Kirche durch die weltliche Obrigkeit. Man unterscheidet "Herrschaftssäkularisation" (den geistlichen Fürsten werden ihre weltlichen Herrschaftsrechte genommen, ihre Territorien also aufgelöst,) von "Vermögenssäkularisation" (den geistlichen Fürsten, Stiftern, Klöstern etc. werden ihre Güter und Einkünfte genommen). Beiderlei Säkularisationen kamen im großen Ausmaß vor allem in Folge der Reformation vor. Luther hatte die Ausübung von weltlicher Herrschaft durch Geistliche grundsätzlich abgelehnt. Protestantisch gewordene Landesherren eigneten sich auf dieser Grundlage die Kirchenhoheit in ihren Territorien, übernahmen die Verwaltung des Kirchenvermögens und verleibten oft auch die Herrschaftsgebiete benachbarter Bistümer ihrem Territorium ein. Aber auch katholische Landesherren säkularisierten Kirchengut, so im großen Stil Kaiser Joseph II., der als österreichischer Landesherr zahlreiche Klöster auflöste und den Ertrag in die Staatskasse leitete. Der größte Säkularisationsschub erfolgte durch die Französische Revolution in Frankreich und in deren Folge dann auch im Reich. Im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 teilten - unter Napoleons Regie - die großen Reichsfürsten die Territorien der geistlichen Fürsten und die Güter der Kirche untereinander auf.
Von "Säkularisation" ist der weitere Begriff der "Säkularisierung" zu unterscheiden, der allgemein Prozesse der Verweltlichung, etwa des Denkens, der Mentalitäten etc. bezeichnet. (Siehe s. v. → Säkularisierung)
(Text: Uni Münster)
Permanenter Link Säkularisation - Erstellungsdatum 2021-11-08