Glossar Geschichte / Thema
Begriff aus der Urkundensprache.
Überlieferungsform einer Urkunde mit Rechtskraft. Der Text einer Originalurkunde (A) wird in eine neue Urkunde (B) wörtlich eingefügt und von dem Aussteller von B bestätigt. Damit ist auch der neue Aussteller an den Inhalt von A gebunden. Diese Urkunde B mit dem Inserat (der wörtlichen Abschrift) ist ein Transsumpt. Dieser Vorgang der Übernahme und Bekräftigung von alten Verordnungen erfolgte oft durch den Rechtsnachfolger des Ausstellers der Originalurkunde.
Permanenter Link Transsumpt - Erstellungsdatum 2021-11-08