Glossar Geschichte / Thema
Verwaltungseinheit.
Die Verbandsgemeinde ist ein Verbund mehrerer benachbarter selbständiger Gemeinden mit dem Ziel, bestimmte öffentliche Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft für alle Gemeinden gemeinsam zu erfüllen.
Durch die Verbandsgemeinde werden also mehrere Gemeinden zusammengefasst, ohne dass diese Gemeinden ihre Selbständigkeit verlieren. Diese Gemeinden bestehen nach wie vor selbständig weiter. Sie haben wie bisher einen von den Gemeindebürgern frei gewählten Gemeinderat, und sie haben auch weiterhin einen vom Gemeinderat gewählten Bürgermeister, der ehrenamtlich tätig ist. Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und führt den Vorsitz im Gemeinderat.
Ein teil der in Rheinland-Pfalz vorgesehenen Verbandsgemeinden hatte sich schon freiwillig nach den Plänen der Landesregierung gebildet und ihre Arbeit aufgenommen. Die übrigen wurden durch Gesetz ins Leben gerufen. Am 23.4.1972 war die Bildung der Verbandsgemeinden und damit die territoriale Neuordnung des Landes abgeschlossen.
Die Verbandsgemeinde steht als der für die Gemeinden tätige Dienstleistungsbetrieb zwischen der einzelnen Gemeinde und dem Landkreis. Sie enthält eine mit Fachleuten besetzte Verwaltung, die in der Lage ist, die zu bewältigenden Aufgaben sachkundig zu bearbeiten. Die Anliegen der Bürger werden von einem mit dem jeweiligen Aufgabenbereich besonders vertrauten Beamten bearbeitet. Die Verbandsgemeinde soll diejenigen gemeindlichen Aufgaben übernehmen, die über die Leistungs- und Verwaltungskraft der einzelnen Gemeinden hinausgehen und deren gemeinsame Erfüllung im öffentlichen Interesse geboten ist. Ihr Ziel ist es, eine optimale Verwaltung zu schaffen, die in der Lage ist, alle Probleme eines modernen Dienstleistungsbetriebes zu bewältigen.
Permanenter Link Verbandsgemeinde - Erstellungsdatum 2021-11-08