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Glossar Gesundheitsmanagement / Thema

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt vor, wenn der Versicherte auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.

Im Unterschied zur Fehlzeitenstatistik berücksichtigt die AU-Statistik auch Wochenenden und Feiertage. Für die Beurteilung des Arbeitsunfähigkeitsgeschehens sind Arbeitsunfähigkeitsfälle (AU-Fälle) und Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) von Bedeutung. Erfasst werden nur im Untersuchungszeitraum abgeschlossene AU-Fälle. AU-Tage geben den Schweregrad einer Krankheit wieder, AU-Fälle geben Hinweise auf die Häufigkeit von Erkrankungen. Über die durchschnittliche Erkrankungsdauer gibt der Parameter Tage pro Fall Auskunft. Zur Vergleichbarkeit dieser Maßzahlen werden AU-Fälle und AU-Tage zusätzlich bezogen auf 100 Personenjahre angegeben.

(Quelle: Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V)

Permanenter Link Arbeitsunfähigkeit - Erstellungsdatum 2020-09-16


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