Abkürzung für "Elektronische Steuererklärung" • In sechs Bundesländern können Steuerzahler 1999 erstmals ihre Steuererklärung online abgeben. Den Finanzämtern erspart die Übertragung per Internet die Eingabe der Daten.
Steuerzahler sollen Telearbeit für den Fiskus leisten
(Meldung vom
c't- / Heise-Pressedienst vom 15. Januar 1999)
... Für den Anwender bringt sie jedoch keine Erleichterung, berichtet das Computermagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe 2/99. Die Übermittlung mit ELSTER erfordert einen Internetzugang und ein aktuelles Steuersparprogramm, das über ein ELSTER-Programm-Modul verfügt. Steuerzahler, die ihre Erklärung online abgegeben wollen, müssen nach wie vor zusätzlich zur Datenübermittlung per ELSTER alles auf dem Postweg verschicken:
- ein vollständig ausgefülltes oder ausgedrucktes Formular,
- Belege und Anlagen und
- zusätzlich einen sogenannten Kurzbescheid mit der eigenen Unterschrift.
Eine 'Telenummer' auf diesem Kurzbescheid ermöglicht dann dem Finanzamt den Zugriff auf die Steuerdatei. Für den Finanzbeamten entfällt das Eintippen der Daten, denn das hat der Anwender ja schon für ihn erledigt. Für Steuerzahler ist die insgesamt gestiegene Qualität der Steuersparprogramme weit interessanter als eine Online-Übertragung. ...