Nach der Hessischen Bauordnung (beispielhaft) sind Feuerungsanlagen Anlagen, die aus Feuerstätten sowie Abgasanlagen, wie Schornsteine, Abgasleitungen und Verbindungsstücken, bestehen (§ 2 (11) HBO).
Permanenter Link Feuerungsanlagen - Änderungsdatum 2019-12-23 - Erstellungsdatum 2019-12-23