Englische Bezeichnung für Verknüpfung oder Verbindung • Verbindung zu Daten, die sich in einem anderen Programm oder Dokument befinden. Diese interne Verknüpfung der Daten sorgt dafür, daß die Daten mit der Anwendung, in der sie ursprünglich erzeugt wurden, weiterbearbeitet oder automatisch aktualisiert werden können.
Optisch hervorgehoben, dient ein Link - auch
Hyperlink genannt - als Querverweis zu einem anderen Dokument innerhalb des eigenen Servers oder auf Fremdangebote. Links werden mit Hilfe von
Ankern (anchors) verknüpft.
Tipp :
MyLink.de - MyLink ist eine persönliche
Bookmark (Favoriten)-Zentrale im Web. Damit kann kostenlos und von jedem Rechner der Welt aus die eigene Link-Sammlung online abrufen und verwalten werden.
Und plötzlich freut man sich darüber, gelinkt zu werden. (Stefan Mews)
ÜBRIGENS: Bei Links auf fremde Websites können Urheberrechts- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen auftreten, wenn die Herkunft der verlinkten Site durch Nutzung von Frames oder Inline-Links nicht eindeutig erkennbar ist. Darauf weist der Internet-Service
Online-Recht hin. Hintergrund ist eine Entscheidung des Landgerichts Verden. Dort hatte der Betreiber des Web-Angebots
Weyhe-Online.de , die Firma 1st Compusys GmbH, den Erlass einer einstweiligen Verfügung verlangt, die dem Konkurrenz-Angebot
Weyhe-Aktuell.de die Verlinkung zu Weyhe-Online-Seiten innerhalb ihre Angebots untersagen sollte. Beide Anbieter realisieren Websites für Gewerbetreibende der Region Weyhe. Auf der Site von Weyhe-Aktuell befanden sich nun Links zu Unternehmen, deren Seiten beim Konkurrenten Weyhe-Online liegen. Weyhe-Online forderte deshalb Weyhe-Aktuell auf, diese Unternehmen in ihren Auflistungen kenntlich zu machen oder sich die Verlinkung vorher genehmigen zu lassen. Anderenfalls werde dem Internet-Nutzer suggeriert, es handele sich um ein Angebot von Weyhe-Aktuell. Dies sei aber wettbewerbswidrig, da sich Weyhe-Aktuell so fremde Inhalte zu eigen mache.ese Auffassung wies das Gericht jedoch zurück: Weyhe-Online schaffe mit der Herstellung der Unternehmens-Websites lediglich den Zugang zu für jedermann frei zugänglichen Daten. Daher könne Weyhe-Online für die reine Wiedergabe dieser Daten keinen wettbewerbsrechtlichen Schutz für sich beanspruchen. Auch einen Verstoß gegen Urheberrechte sah das Gericht nicht. Weyhe-Aktuell habe die Seiten nicht selbst genutzt, sondern nur den Zugang dazu ermöglicht. Außerdem habe Weyhe-Aktuell auch nicht über die Herkunft der Links hinweggetäuscht, weil die verzinkte Adresse am unteren Browserrand sichtbar gewesen sei. Das Gericht lehnte damit den Erlass der Verfügung ab. Das Urteil kann im vollen Wortlaut unter
www.online-recht.de/vorent.html abgerufen werden.
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