Wohngebäude sind Gebäude, die ausschließlich zum Wohnen bestimmt sind. Als Wohnnutzung ist auch die Nutzung von Räumen in Wohngebäuden für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und Gewerbetreibender mit einem Beruf in ähnlicher Art anzusehen. Damit sind einzelne freiberufliche Nutzungen wie z.B. Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder Architekturbüros zulässig.