Glossar Informationstechnologie Abkürzungen / Thema
MindestMietZeit. Vertraglich festgelegte Mindestüberlassungsdauer für Mietleitungen (z. B. 1 Jahr). Viele Carrier bieten Mietleitungen mit gestaffelten Mindestmietzeiten an, bei denen mit zunehmender Überlassungsdauer Rabatte eingeräumt werden. Für Kündigungen vor Ablauf der Mindestmietzeit – sofern vertraglich zulässig – sehen die meisten Carrier Zuschläge bzw. Abstandszahlungen vor. Zuschläge werden normalerweise auch für kurzzeitig (Messen, Erprobungen usw.) überlassene Mietleitungen (Zeitleitungen) erhoben.
Permanenter Link MMZ - Erstellungsdatum 2021-03-21