Sie wurde vom deutschen Bundestag im März 2012 verabschiedet. Das entsprechende Gesetz (Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes) trat zum 1. August 2012 in Kraft. Hintergrund sind so genannte „Abofallen“ im Internet. Der Online-Bestellprozess muss nun so angepasst werden, dass der Kunde eindeutig erkennt, was er mit dem Klick auf den Button genau auslöst. Auf der Schaltfläche (Button) muss vermerkt sein „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnliche eindeutige Formulierungen wie z.B. „kaufen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ (vgl. § 312g III BGB). Ausreichend ist nicht mehr nur „bestellen“ oder sogar nur „weiter“.