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Glossar Internetrecht / Thema

Cloud, Cloud-Computing

Als Clouds bezeichnet man dezentrale Software, die Funktionen und Daten in einem Netzwerk vorhalten. Clouds sind die jüngste Weiterentwicklung der Webware. Sie ergänzen die Online-Software um Data-Warehouses, die das Speichern von Content im Netz ermöglichen. Diese Kombination erlaubt das komplette Auslagern bisher typischer Desktop-Software ins Internet, womit der Browser zu einer Art Betriebssystem wird und alles von überall gesichert zugänglich ist. Vorreiter auf diesem Gebiet sind Microsoft (z.B. Dropbox) und Google (z.B. Google Drive). Das Konzept der Cloud wirft vor allem unterschiedliche datenschutzrechtliche Probleme auf.

Permanenter Link Cloud, Cloud-Computing - Erstellungsdatum 2022-02-03


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