Glossar Internetrecht / Thema
Das Gesetz regelt die Zulassung und die Arbeit sog. De-Mail-Dienstanbieter. Dabei handelt es sich um Anbieter von „Diensten auf einer elektronischen Kommunikationsplattform, die einen sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann im Internet sicherstellen sollen“, § 1 I De-Mail-Gesetz. Zweck des Gesetzes ist letztlich die Kombination von den Eigenschaften einer herkömmlichen E-Mail (Einfachheit, Schnelligkeit und Ortsunabhängigkeit der Kommunikation) und jenen eines Briefs (insbesondere Vertraulich- und Verlässlichkeit).
Permanenter Link De-Mail-Gesetz - Erstellungsdatum 2022-02-03