Glossar Internetrecht / Thema
Dritte lassen bekannte Unternehmens-, Marken- oder Produktnamen bzw. verwandte Begriffe als Domain für sich registrieren. Diese Registrierung dient allerdings allein dem Zweck, später von den betroffenen Unternehmen mitunter hohe Summen für den Verkauf zu fordern. Diese Praxis zeigt sich zunehmend auch bei Benutzerkonten, was dann entsprechend als Account Grabbing bezeichnet wird. In Deutschland sind namens- und markenrechtliche Ansprüche zu prüfen.
Permanenter Link Domain Grabbing - Erstellungsdatum 2022-02-03