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Glossar Internetrecht / Thema

Double-opt-in-Verfahren

Bei diesem Verfahren muss der Verbraucher bzw. User trotz eigenhändiger Bestellung oder Registrierung seine Wahl nochmals bestätigen. Meist erfolgt dies durch eine E-Mail mit der Aufforderung, einen Link zu betätigen. Dies soll missbräuchlich erfolgte Einträge schadlos machen und hat sich inzwischen weitestgehend durchgesetzt. 2011 hat der BGH entschieden, dass aber selbst dieses Verfahren nicht die Einverständniserklärung des Verbrauchers zu Werbeanrufen belegen kann, wenn die Textpassage, die die Einwilligung enthält, auch noch andere Erklärungen oder Hinweise beinhaltet.

Permanenter Link Double-opt-in-Verfahren - Erstellungsdatum 2022-02-03


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