Glossar Internetrecht / Thema
Plattformbetreiber sind u.U. haftbar, wenn sie nach Kenntnis einer Rechtsverletzung auf der eigenen Plattform nicht tätig werden, um diese zu unterbinden. Bekanntere Plattformen haben deshalb Mechanismen aufgesetzt, über die ihnen Namens- und Markenrechtsverletzungen gemeldet werden können (siehe z.B. http://support.twitter.com/forms/trademark).
Permanenter Link Notice-and-Takedown-Grundsatz - Erstellungsdatum 2022-02-03