Glossar Internetrecht / Thema
Von hervorgehobener Bedeutung für Haftungsfragen im Internet ist die Figur der Störerhaftung. Als Störer haftet grundsätzlich, wer einen willentlichen und adäquat kausalen Beitrag zu einer Rechtsverletzung geleistet hat und dabei weder Täter noch Teilnehmer ist. Weil damit der Kreis möglicher Störer sehr weit wäre, wird die Störerhaftung eingegrenzt, indem gefragt wird, ob der Störer zumutbare Prüfpflichten verletzt hat.
Permanenter Link Störerhaftung - Erstellungsdatum 2022-02-03