Glossar Internetrecht / Thema
Online-Händler müssen Verbraucher über die Möglichkeiten der Onlineschlichtung informieren. Der Online-Händler ist verpflichtet, auf seiner Webseite einen Link auf eine Plattform zur Online-Streitschlichtung zu platzieren. Der Link muss leicht zugänglich und anklickbar sein. Wo genau er stehen soll, ist in der Verordnung nicht vorgeschrieben. Eine Möglichkeit ist das Impressum. Der Link lautet:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Hat ein Shopbetreiber mehr als 10 Mitarbeiter muss er die Verbraucher zusätzlich darüber informieren, ob er bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Permanenter Link Verbraucherschlichtung und Streitbeilegung - Erstellungsdatum 2022-02-03