Glossar Internetrecht / Thema
Seit dem 1. Oktober 2016 ist die Kündigung von Verbraucherverträgen auch per SMS, E-Mail oder eingescannter PDF-Datei gestattet. Das Versenden eines Schriftstücks mit eigenhändiger Unterschrift ist nicht mehr zwingend erforderlich. Wenn ein Unternehmen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Kündigung in Schriftform verlangt, ist eine Anpassung notwendig.
Permanenter Link Vertragskündigung per E-Mail - Erstellungsdatum 2022-02-03