Glossar IT-Dokumentation / Thema
Eine allgemeingültige Definition für Bebauungsplan lautet: „Plan, nach dem eine Fläche bebaut werden darf“. Allgemein bedeutet der Begriff des Bebauens das Inbezug-Setzen von Bebauungsobjekten zu Bezugsobjekten.
Permanenter Link Bebauungsplan - Erstellungsdatum 2021-04-09