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Pauschalist

bekommt monatlich einen Pauschalbetrag für die Artikel bei einem Medium.


Unter Pauschalisten versteht man freiberufliche Journalisten, die keine festen Arbeitszeiten haben und ein Pauschalhonorar bekommen. Häufig arbeiten Pauschalisten für eine bestimmte Redaktion. Arbeiten Pauschalisten weisungsgebunden und sind sie durch Dienstpläne fest in eine Redaktion integriert, können sie arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer betrachtet werden.


Als Pauschalist wird ein freiberuflicher Journalist (oder Fotograf) bezeichnet, der für eine Redaktion regelmäßig in einem bestimmten Umfang tätig ist und dafür mit einem Pauschalhonorar entlohnt wird. Bei manchen Verlagen sehen solche Verträge auch Kündigungsfristen (manchmal bis zu drei Monate), Urlaub und Urlaubsgeld, Zahlungen im Krankheitsfall und ein 13. Monatshonorar vor.

Pauschal bezahlte Journalisten können rechtlich gesehen Arbeitnehmer sein, wenn sie weisungsgebunden arbeiten, durch Dienstpläne fest in den Arbeitsablauf einer Redaktion eingeplant sind und erteilte Aufträge im Grundsatz nicht ablehnen können. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel im Fall eines Bild-Reporters festgestellt, der vertraglich verpflichtet war, monatlich mindestens 80 Fotos abzuliefern und dafür eine Pauschale von 5500 Mark bezog. Obwohl nach dem Vertrag „selbständiger Unternehmer“, musste er „im Rahmen betrieblicher Prioritäten freie Arbeitskapazitäten bereit halten“, so dass der Verlag praktisch in vollem Umfang wie in einem Arbeitsverhältnis über ihn verfügen konnte.

Als „arbeitnehmerähnlich“ gilt ein Journalist bereits, wenn er mindestens sechs Monate lang ein Drittel seiner Bezüge von nur einem Arbeitgeber bezogen hat, sofern er dazu noch wirtschaftlich abhängig und sozial schutzbedürftig ist. Für diesen Personenkreis gilt der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten an Tageszeitungen, allerdings nur in den alten Bundesländern (außer Hessen). Darin sind Text- und Bildhonorare festgelegt, die aber keineswegs immer eingehalten werden. Ähnliche Voraussetzungen sind auch in den Tarifverträgen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgestellt.

Permanenter Link Pauschalist - Änderungsdatum 2021-02-20 - Erstellungsdatum 2020-09-25


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