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Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens

Auch Judenvermögensabgabe Nach der Reichspogromnacht vom 9./10. November 1938 mußten die Juden für den durch die Nazihorden entstandenen Schaden aufkommen. Dieser „Schadensersatz”, der ja eigentlich für den selber erlittenen Schaden geleistet werden mußte, wurde durch ein entsprechendes Gesetz geregelt und betrug 25 Prozent des Vermögens.

Permanenter Link Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens - Erstellungsdatum 2021-11-16


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