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Glossar Küstenschutz / Thema

Landgewinngung

Der Begriff Landgewinnung bezeichnet die Förderung der Entstehung von neuem Deichvorland mit Hilfe von Landgewinnungswerken in Verbindung mit Begrüppungen und früher auch biologischen Arbeiten (Quelleransaat, Anpflanzung von Andel oder Schlickgras) als Maßnahme im Rahmen des aktiven Küstenschutzes. „Nach dem Zweck unterscheidet man Vorlandgewinnung und Neulandgewinnung. Die Vorlandgewinnung dient dem aktiven Küstenschutz. Sie bezweckt die Schaffung oder Sicherung eines für den Deichschutz ausreichend breiten (d.h. 150 m bis 200 m) Aussengrodens (Hellers) vor dem Hauptdeich. Ein solches Vorland ist nicht nur der beste und sicherste Deichschutz, es ist auch bedeutungsvoll bei der Grassoden-Gewinnung und für die Kleiboden-Entnahme für Deicharbeiten oder für eine landwirtschaftliche Nutzung.

Das im Rahmen des aktiven Küstenschutzes gewonnene Vorland wird nur in Ausnahmefällen bedeicht. Bei der Neulandgewinnung wird ein möglichst breiter Aussengroden (500 m und mehr) erstrebt mit dem Ziel, später dieses neue Land zu bedeichen, zu besiedeln und landwirtschaftlich zu nutzen”. Heute wird anstelle von Landgewinnung in der Regel von Vorlandbildung gesprochen.

Permanenter Link Landgewinngung - Erstellungsdatum 2020-06-01


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