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Judenvermögensabgabe

(JUVA) Nach dem Novemberpogrom 1938 wurde per Verordnung von Generalfeldmarschall Göring den Juden deutscher Staatsangehörigkeit in ihrer Gesamtheit die Zahlung einer Kontribution in der Höhe von 1 Milliarde Reichsmark auferlegt. Als "Sühneleistung für die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk und Reich" mussten Juden, die über mehr als 5.000 Reichsmark verfügten, zunächst 20 %, ab Oktober 1939 25 % ihres Vermögens an das Finanzamt abführen.

Permanenter Link Judenvermögensabgabe - Erstellungsdatum 2021-11-04


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