Glossar Landwirtschaft / Thema
Farbstoffe dürfen bei Fruchtsäften, Fruchtnektaren und Fruchtsaftgetränken nicht eingesetzt werden. Falls ein Produkt mit höherem Saftgehalt Farbstoffe enthät, muß es „Erfrischungsgetränk” heißen.
Permanenter Link Farbstoffe - Erstellungsdatum 2022-01-25