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Glossar Meeresschutz / Thema

Völkergewohnheitsrecht

Eine Form des ungeschriebenen Völkerrechts. Nach dem Völkergewohnheitsrecht gelten bestimmte Aspekte als Rechtsgrundsatz, wenn es diesbezüglich eine international übereinstimmende, dauerhafte Rechtspraxis und eine entsprechende Rechtsüberzeugung gibt. Beispiele sind das Verbot von Folter und die Anerkennung des Luftraums beziehungsweise der 12-Seemeilen-Zone als Staatsgebiet. Diese Regeln sind völkerrechtlich bindend für alle Staaten – unabhängig von einem Vertragsschluss. Ein wesentliches Kriterium ist, dass die jeweilige Rechtsüberzeugung in einer weit überwiegenden Zahl von Ländern gilt. Auch bei Aspekten, die nur einen Teil der Nationen betreffen, kann das Völkergewohnheitsrecht zum Tragen kommen. So gibt es zum Beispiel die Regel, dass die 12-Seemeilen-Zone nach dem Völkergewohnheitsrecht selbstverständlich zum Staatsgebiet gehört, obwohl nicht jedes Land eine Küste hat.

Permanenter Link Völkergewohnheitsrecht - Änderungsdatum 2019-12-08 - Erstellungsdatum 2019-12-08


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