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Glossar Naturkatastrophe / Thema

Vorsorgeprinzip

Handlungsmaxime, bei der der Mangel an voller wissenschaftlicher Gewissheit nicht als Grund angesehen wird, angemessene und ökonomisch akzeptable Massnahmen zu ergreifen, so dass alles Sinnvolle unternommen wird, um unnötigen oder künftigen Risiken vorzubeugen. Im Unterschied zur Gefahrenabwehr, die bei „hinreichender Wahrscheinlichkeit“ von Schäden deren Eintritt zu vermeiden sucht, behandelt die Vorsorge bereits „theoretisch mögliche“ bzw. „vermutete“ Schäden (ERiK, 2005).

Permanenter Link Vorsorgeprinzip - Erstellungsdatum 2021-11-28


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