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Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema

Arbeitgeberbeitragsreserven

Arbeitgeber können innerhalb ihrer Vorsorgeeinrichtung eine Beitragsreserve für kommende Jahre bilden. Einzahlungen als Arbeitgeber-Beitragsreserve werden vom Arbeitgeber als steuerbegünstigter Aufwand verbucht. Die Arbeitgeber-Beitragsreserven dürfen den drei- bis fünffachen Betrag des gemäss Reglement des Vorsorgewerkes geschuldeten jährlichen Arbeitgeberbeitrags nicht übersteigen.

Verwandte Begriffe: Vorsorgeeinrichtungen

Permanenter Link Arbeitgeberbeitragsreserven - Erstellungsdatum 2020-11-18


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