Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema
Der Freibetrag wird vom Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit abgezogen, das nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters erzielt wird. Dadurch entfällt die AHV/IV/EO-Beitragspflicht auf diesem Teil des Erwerbseinkommens.
Verwandte Begriffe: Rentenalter
Permanenter Link Freibetrag - Erstellungsdatum 2020-11-18