Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema
Einkommensgrenze für Personen mit Einkommen aus einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit, unterhalb derer nur AHV/IV/EO-Beiträge abgerechnet werden, wenn die Person dies ausdrücklich verlangt. Ab Erreichen dieser Grenze sind die AHV/IV/EO-Beiträge auf dem gesamten Einkommen geschuldet. Bei einigen Personenkategorien sind in jedem Fall Beiträge zu entrichten.
Permanenter Link Geringfügiger Lohn - Erstellungsdatum 2020-11-18