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Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema

Geringfügiger Lohn

Einkommensgrenze für Personen mit Einkommen aus einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit, unterhalb derer nur AHV/IV/EO-Beiträge abgerechnet werden, wenn die Person dies ausdrücklich verlangt. Ab Erreichen dieser Grenze sind die AHV/IV/EO-Beiträge auf dem gesamten Einkommen geschuldet. Bei einigen Personenkategorien sind in jedem Fall Beiträge zu entrichten.

Permanenter Link Geringfügiger Lohn - Erstellungsdatum 2020-11-18


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