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Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema

Kapitaldeckungsverfahren

Methode zur Finanzierung von Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen. Bei diesem Vorgehen wird planmässig ein Altersguthaben gebildet, mit welchem die geschuldeten Versicherungsleistungen finanziert werden. Altersleistungen werden im Kapitaldeckungsverfahren daher vorfinanziert. Die Kapitalien werden am Kapitalmarkt angelegt. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass die Vorsorgeeinrichtung wie eine Sparkasse funktioniert. Auf diese Weise spart jede Person für sich selbst. Eine Pensionskasse, die nach dieser Methode funktioniert, schreibt alle Beiträge, die jemand bis zum Austritt einzahlt, und alle Zinsen darauf, wie bei einer Bank einer Art Sparkonto gut. Der Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren ist das Umlageverfahren, bei welchem die eingezahlten Gelder laufend für andere Versicherte verwendet werden.

Verwandte Begriffe: Altersguthaben, Pensionskasse, Umlageverfahren, Vorsorgeeinrichtungen

Permanenter Link Kapitaldeckungsverfahren - Erstellungsdatum 2020-11-18


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