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Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema

Maximalrente

Gesetzlich festgelegter Höchstbetrag, abhängig vom massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen und der Beitragsdauer. Die Maximalrente beträgt das Doppelte der Minimalrente. Die Maximalrente für eine Einzelperson beträgt 2370 Franken pro Monat, für Ehepaare 3555 Franken. Die beiden Einzelrenten eines Ehepaares dürfen zusammen nicht mehr als 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende betragen.

Verwandte Begriffe: Beitragsdauer, Kinderrente , Mischindex

Permanenter Link Maximalrente - Erstellungsdatum 2020-11-18


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