Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema
Zinssatz, mit dem die BVG-Altersguthaben mindestens verzinst werden müssen. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt. Dieser berücksichtigt dabei die Renditeentwicklung verschiedener Wertanlagen wie Bundesobligationen, Anleihen, Aktien und Liegenschaften. Für 2018 und 2019 beträgt der Mindestzinssatz 1 Prozent. Die Verzinsung der Altersguthaben, die ausserhalb des Obligatoriums liegen, also der überobligatorischen beruflichen Vorsorge zuzurechnen sind, wird nicht vom Bundesrat, sondern vom obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung beschlossen.
Verwandte Begriffe: Altersguthaben, oberstes Organ, Obligatorium, Überobligatorium, Vorsorgeeinrichtungen
Permanenter Link Mindestzinssatz - Erstellungsdatum 2020-11-18