Glossaria.net

Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema

oberer Grenzbetrag

Der obere Grenzbetrag gibt die obere Grenze des Obligatoriums in der beruflichen Vorsorge an und beträgt 85 320 Franken. Er entspricht dem dreifachen Jahresbetrag der maximalen Altersrente der AHV.

Verwandte Begriffe: Maximalrente, Obligatorium

Permanenter Link oberer Grenzbetrag - Erstellungsdatum 2020-11-18


< Mischindex Glossar / Schweizer Sozialversicherung oberstes Organ >