Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema
Im Rahmen der obligatorischen beruflichen Vorsorge entsenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich viele Vertreter in das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung. Dies gilt für die im Bereich der gesetzlichen Mindestleistungen tätigen Vorsorgeeinrichtungen. Einrichtungen, die hingegen ausschliesslich im überobligatorischen Bereich tätig sind, müssen sich an die zivilrechtlichen Bestimmungen für Stiftungen halten.
Verwandte Begriffe: oberstes Organ, Vorsorgeeinrichtungen, Überobligatorium
Permanenter Link Parität - Erstellungsdatum 2020-11-18