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Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema

Plafonierung

Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaares darf höchstens 150 % der Maximalrente betragen. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die Einzelrenten entsprechend gekürzt.

Verwandte Begriffe: Maximalrente

Permanenter Link Plafonierung - Erstellungsdatum 2020-11-18


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