Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema
Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaares darf höchstens 150 % der Maximalrente betragen. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die Einzelrenten entsprechend gekürzt.
Verwandte Begriffe: Maximalrente
Permanenter Link Plafonierung - Erstellungsdatum 2020-11-18