Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema
Personen, die Anspruch auf eine Altersrente haben, können den Bezug der Rente um mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre aufschieben. Beim Rentenaufschub verzichtet die rentenberechtigte Person während der Dauer des Aufschubes auf den Bezug der Rente. Die aufgeschobene Rente kann in der Folge auf einen beliebigen Monat abgerufen werden. Der Aufschub der Rentenzahlung bewirkt eine Erhöhung der Altersrente oder der sie allenfalls ablösenden Hinterlassenenrenten. Der Zuschlag beträgt zwischen 5,2 % für einen Aufschub von mindestens einem Jahr und 31,5 % bei einem Aufschub von 5 Jahren. Der Zuschlag wird auch ausgerichtet, wenn Rente und Zuschlag den Betrag der Maximalrente übersteigen.
Verwandte Begriffe: Maximalrente
Permanenter Link Rentenaufschub - Erstellungsdatum 2020-11-18