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Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema

Splitting

Bei der Berechnung der Rente werden die während der Ehejahre erzielten Einkommen beider Ehegatten zusammengezählt und beiden je zur Hälfte gutgeschrieben. Die Teilung erfolgt gleichzeitig bei den Erziehungs- und den Betreuungsgutschriften. Die Voraussetzungen zur Einkommensteilung sind erfüllt, wenn die Ehegatten in den gleichen Kalenderjahren versichert waren. Das Splitting wird vorgenommen, sobald beide Ehegatten Anspruch auf eine Rente haben oder ihre Ehe geschieden wird oder wenn eine verwitwete Person Anspruch auf eine Altersrente hat.

Verwandte Begriffe: Erziehungsgutschriften, Betreuungsgutschriften, Rentenalter

Permanenter Link Splitting - Erstellungsdatum 2020-11-18


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