Glossaria.net

Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema

Verwitwetenzuschlag

Zuschlag von 20 Prozent auf die Alters- oder Invalidenrente für verwitwete Bezügerinnen und Bezüger. Die Summe von Rente und Verwitwetenzuschlag darf den Betrag der Maximalrente nicht übersteigen.

Verwandte Begriffe: Maximalrente


Sind Sie verwitwet und beziehen Sie eine Alters- oder Invalidenrente aus der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung oder Invalidenversicherung, erhalten Sie einen Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent zu Ihrer Rente.

Permanenter Link Verwitwetenzuschlag - Änderungsdatum 2021-03-19 - Erstellungsdatum 2020-11-18


< versicherungstechnische Grundlagen Glossar / Schweizer Sozialversicherung Vollrente >