Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema
Zuschlag von 20 Prozent auf die Alters- oder Invalidenrente für verwitwete Bezügerinnen und Bezüger. Die Summe von Rente und Verwitwetenzuschlag darf den Betrag der Maximalrente nicht übersteigen.
Verwandte Begriffe: Maximalrente
Sind Sie verwitwet und beziehen Sie eine Alters- oder Invalidenrente aus der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung oder Invalidenversicherung, erhalten Sie einen Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent zu Ihrer Rente.
Permanenter Link Verwitwetenzuschlag - Änderungsdatum 2021-03-19 - Erstellungsdatum 2020-11-18