Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema
Kinder bis 18 Jahre (oder 25 Jahre, falls sie eine Ausbildung absolvieren), deren Vater oder Mutter gestorben ist, haben Anspruch auf eine Waisenrente. Sie entspricht 40 Prozent der Altersrente der verstorbenen Person. Sind Vater und Mutter gestorben, werden zwei Waisenrenten ausgerichtet, welche zusammen 60 Prozent der maximalen Altersrente entsprechen.
Verwandte Begriffe: Maximalrente
Permanenter Link Waisenrente - Erstellungsdatum 2020-11-18