Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema
Diese Rente ist für Ehegatten oder eingetragene Partner vorgesehen, die bei der Verwitwung Kinder haben. Witwer haben nur einen Anspruch, wenn und solange sie Waisen unter 18 Jahren haben. Kinderlose Witwen haben ausserdem einen Anspruch, wenn sie bei der Verwitwung über 45 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre verheiratet waren. Die Witwen- und Witwerrente entspricht maximal 80 Prozent der Altersrente. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch geschiedene Frauen und Männer Anspruch auf diese Rente. Kann jemand gleichzeitig zur Witwen- oder Witwerrente eine AHV- oder IV-Rente geltend machen, wird nur die höhere Rente ausgerichtet.
Verwandte Begriffe: Witwenrente
Permanenter Link Witwerrente - Erstellungsdatum 2020-11-18