Glossar Straßenplanung / Thema
Auf Basis des genehmigten RE-Entwurfs wird das Baurechtsverfahren (i.d.R. Planfeststellungsverfahren) eingeleitet. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt eine Abwägung aller Belange mit dem Ziel der Baurechtsschaffung (Planfeststellungsbeschluss).
Permanenter Link Baurechtsverfahren - Erstellungsdatum 2020-09-23