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Glossar Versicherung / Thema

Anzeigepflicht

Der Versicherungskunde ist beim Abschluss oder bei einer Änderung einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung dazu verpflichtet, seinen derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu schildern. Verschweigt er gravierende Krankheiten oder gibt sie nicht richtig an, spricht man von einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. In diesem Fall kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und im Schadensfall die Leistung verweigern.

Permanenter Link Anzeigepflicht - Erstellungsdatum 2022-01-30


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