Glossar Wirtschaft / Thema
Das mit dem Besitz von Aktien i.d.R. verbundene Stimmrecht berechtigt den Aktionär zur Abstimmung in der Hauptversammlung (HV) über die Punkte der Tagesordnung. Der Aktionär hat die Wahl, entweder selbst an der HV teilzunehmen, um auf diese Weise durch Abgabe seiner Ja-Stimme, Nein-Stimme oder Stimmenthaltung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sein Stimmrecht auszuüben, oder nicht an der HV teilzunehmen. In diesem Fall kann er seine Depotbank beauftragen, ihn durch schriftliche Vollmacht (Depotstimmrecht) zu vertreten, im Sinne der Verwaltungsvorschläge oder nach Maßgabe von ihm selbst erteilter Weisungen. Das Abstimmungsverhalten in den HV ist meist durch überwiegende Zustimmung zu den vorgeschlagenen Punkten gekennzeichnet. Diese Zustimmung ist nicht zuletzt zurückzuführen auf das hohe Stimmpotenzial der Bankenvertreter, das in der Regel keinen direkten Weisungen der Aktionäre unterliegt und fast immer den Vorschlägen der Verwaltungen folgt.
Permanenter Link Abstimmungsverhalten in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft (AG) - Erstellungsdatum 2020-11-28