Glossar Wirtschaft / Thema
Beim Kauf von Aktien fallen als Kosten an: Provision, Maklergebühr (Courtage). Wenn Lieferungskosten entstehen, werden sie gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Sonderkosten ausländischer Aktien. Werden Geschäfte nicht über die Börse abgewickelt - z.B. Bezug junger Aktien oder sonstiger Ersterwerb - entfällt die Courtage.
Permanenter Link Aktienkauf und -verkauf, Transaktionskosten - Erstellungsdatum 2020-11-28