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Aktionärsminderheiten

Das Aktiengesetz (AktG) kennt verschiedene Minderheiten von Aktionären, die sich aus einem bestimmten Anteil am Grundkapital oder einem bestimmten Nennbetrag an Aktien errechnen. Ihnen stehen besondere Rechte zu (Aktionärsrechte).

Permanenter Link Aktionärsminderheiten - Erstellungsdatum 2020-11-28


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