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amtliche Makler

Setzen an den deutschen Wertpapierbörsen die amtlichen Kurse im eigenen Namen oder im Auftrag des Börsenvorstandes fest; daher auch Kursmakler genannt. Vermitteln Geschäftsabschlüsse zwischen den an der Börse zugelassenen Banken und zwischen Banken und freien Maklern. Für seine Tätigkeit bezieht der amtliche Makler Provision (Courtage). Er ist als Handelsmakler selbständiger Kaufmann im Sinne der HGB. Ernannt wird er auf Vorschlag des Börsenvorstandes durch den für das Börsenwesen zuständigen Landesminister. Da er amtliche Kurse feststellt, wird er vereidigt. Amtliche Makler dürfen in den Wertpapieren, für die sie amtliche Kurse feststellen, keine Geschäfte auf eigene Rechnung machen, auch nicht über Strohmänner; sie sind nur zu Spitzenausgleichen befugt.

Permanenter Link amtliche Makler - Erstellungsdatum 2020-11-28


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