Glossar Wirtschaft / Thema
Bezeichnung für ein Depot, auf das von einem Notar oder Treuhänder Wertpapiere eines Kunden bei einer Bank eingeliefert werden. Gegenüber der Bank ist der Kontoinhaber zwar der Alleinberechtigte und -verpflichtete. Es handelt sich hier aber um Vermögen eines Dritten, das vom Anderdepot-Inhaber betreut wird. Anderdepots dürfen nur für einen begrenzten Personenkreis - z.B. Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte - geführt werden.
Permanenter Link Anderdepot (Anderverwahrung) - Erstellungsdatum 2020-11-28