Glossar Wirtschaft / Thema
Anschaffungskosten nach § 255 I im Handelsgesetzbuch (HGB) errechnen sich aus Anschaffungspreis und Anschaffungsnebenkosten. Umsatzsteuer, Kosten der Finanzierung sowie kalkulatorische Kosten dürfen hier nicht mit eingerechnet werden.
Permanenter Link Anschaffungskosten - Erstellungsdatum 2020-11-28