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Glossar Wirtschaft / Thema

Assoziiertes Unternehmen

Ein assoziiertes Unternehmen steht unter dem maßgeblichen Einfluss eines an ihm beteiligten Konzernunternehmens. Ein solches Verhältnis wird nach den Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) immer dann vermutet, wenn mindestens 20 Prozent stimmberechtigter Beteiligungsbesitz besteht (Paragraph 311 HGB). Der maßgebliche Einfluss stellt sich über die Vertretung im Aufsichtsrat und die Mitwirkung an wichtigen Unternehmensentscheidungen dar.

Assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode entsprechend Paragraph 312 HGB bewertet. Dabei wird der jeweilige Beteiligungswert, ausgehend von den jeweils i.d.R. jährlich fortgeschriebenen Anschaffungskosten, erfolgswirksam um anteilige Beteiligungsergebnisse korrigiert.

In der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung wird das Jahresergebnis des assoziierten Unternehmen gesondert ausgewiesen.

Permanenter Link Assoziiertes Unternehmen - Erstellungsdatum 2020-11-28


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