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Auskunftsrecht der Aktionäre

Das Recht der Anteilseigner der Aktiengesellschaft (AG), vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der AG zu verlangen, soweit sie zu sachgemäßer Beurteilung von Tagesordnungspunkten der HV erforderlich sind.

Permanenter Link Auskunftsrecht der Aktionäre - Erstellungsdatum 2020-11-28


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